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ZPO § 691 Zurückweisung des Mahnantrags

ZPO § 691 Zurückweisung des Mahnantrags

[ Auszug: (1) Der Antrag wird zurückgewiesen: 1. wenn er den Vorschriften der §§ 688, 689, 690, 703c Abs. 2 nicht     entspricht; 2. wenn der Mahnbescheid nur wegen  ... ]